Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe in Bezug auf Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/718 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe [POP-Verordnung] in Bezug auf Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Um eine vollständige Angleichung zwischen den Einträgen zu PFOS und PFOA in Anhang I der POP-Verordnung zu erreichen, wird der Wortlaut in der ersten Spalte des PFOS-Eintrags geändert, indem „Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS)“ durch „Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und PFOS-verwandte Verbindungen“ ersetzt wird.
- In Anhang I Teil A der POP-Verordnung werden die spezifischen Grenzwerte für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen für PFOS mit denen für PFOA, ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen in Einklang gebracht. Die neuen Werte gelten ab dem 03.12.2025.
- Die spezifische Ausnahme für die Verwendung von PFOS als Mittel zur Sprühnebelunterdrückung für nicht dekoratives Hartverchromen (Chrom VI) ist nicht mehr erforderlich und wird gestrichen.
- Der Bezug zur Verfügbarkeit von Analyseverfahren wird gestrichen, da keine anderen Einträge in der POP-Verordnung solche Einzelheiten enthalten.
Die Verordnung tritt am 17.07.2025 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2025/718 (Änderung der POP-Verordnung)
27.06.2025