Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe in Bezug auf UV-328
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/843 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe [POP-Verordnung] in Bezug auf UV-328 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-di-tert-pentylphenol (UV-328) wird in Anhang I Teil A der POP-Verordnungaufgenommen.
- Für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen werden zeitlich gestaffelte spezifische Grenzwerte festgelegt.
- Es werden bestimmte Ausnahmen gewährt.
Die Verordnung tritt am 04.08.2025 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2025/843 (Änderung der POP-Verordnung)
15.07.2025