Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich Perfluoroctansäure (PFOA), ihrer Salze und PFOA-verwandter Verbindungen

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/1399 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe [POP-Verordnung] hinsichtlich Perfluoroctansäure (PFOA), ihrer Salze und PFOA-verwandter Verbindungen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Um eine vollständige Angleichung zwischen den Einträgen zu PFOA und PFOS in Anhang I der POP-Verordnung zu erreichen, wird im PFOA-Eintrag der Wortlaut „Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS)“ durch „Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und PFOS-verwandte Verbindungen“ ersetzt.
  • Die spezifische Ausnahmeregelung für die Verwendung von PFOA, ihrer Salze und von PFOA-verwandten Verbindungen in Feuerlöschschaum wird verlängert.
  • Es werden spezifische Grenzwerte für PFOA, ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen in bestimmten Löschschäumen und Löschschaumkonzentraten festgelegt.
  • Um Klarheit über die in Anhang I aufgeführten Löschschäume, Löschschaumkonzentrate oder Schaumlöschmittel zu schaffen, wird eine Begriffsbestimmung für „Feuerlöschschaum“ hinzugefügt.
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Die Verordnung tritt am 03.08.2025 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2025/1399 (Änderung der POP-Verordnung)


14.07.2025
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