Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Azoxystrobin in Biozidprodukten der Produktarten 7, 9 und 10
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1779 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Azoxystrobin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 7, 9 und 10 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Azoxystrobin wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/614 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 7, 9 und 10 genehmigt.
- Die Genehmigung von Azoxystrobin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 7, 9 und 10 läuft am 31.10.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Azoxystrobin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 7, 9 und 10 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.04.2028 verschoben.
Der Beschluss tritt am 02.10.2025 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1779
12.09.2025