Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe in Bezug auf polybromierte Diphenylether
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/1482 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe [POP-Verordnung] in Bezug auf die persistenten organischen Schadstoffe Tetrabromdiphenylether, Pentabromdiphenylether, Hexabromdiphenylether, Heptabromdiphenylether und Decabromdiphenylether veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In Anhang I Teil A der POP-Verordnung werden die spezifischen Grenzwerte für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen für die Summe der Konzentrationen der fünf Stoffe, wenn sie in Gemischen oder Erzeugnissen vorhanden sind, neu festgelegt.
- Für Gemische und Erzeugnisse, die aus zurückgewonnenen polybromierten Diphenylether enthaltenden Materialien hergestellt wurden oder solche enthalten, werden verschiedene Grenzwerte festgelegt.
- Lebensmittelkontaktmaterialien sind von den Bestimmungen ausgenommen, da die aufgeführten polybromierten Diphenylether grundsätzlich nicht in Lebensmittelkontaktmaterialien enthalten sein sollen.
Die Verordnung tritt am 17.11.2025 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2025/1482 (Änderung der POP-Verordnung)
28.10.2025