Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Cholecalciferol in Biozidprodukten der Produktart 14

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2282 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Cholecalciferol zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Cholecalciferol wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/637 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Cholecalciferol zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 läuft am 31.12.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Cholecalciferol zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.12.2026 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 07.12.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2282


17.11.2025
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