Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich CMR-Stoffe
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2021/2204 zur Änderung des Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die mit der 15. ATP zur CLP-Verordnung und mit der 17. ATP zur CLP-Verordnung in den Anhang VI CLP aufgenommenen CMR-Stoffe der Kategorie 1A und 1B werden in die Anlagen 1 bis 6 des Anhang XVII REACH aufgenommen.
Die Verordnung tritt am 03.01.2022 in Kraft und gilt für die aufgenommenen CMR-Stoffe der 15. ATP zur CLP-Verordnung ab dem 01.03.2022 und für die aufgenommenen CMR-Stoffe der 17. ATP zur CLP-Verordnung ab dem 17.12.2022 (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2021/2204 (Änderung Anhang XVII REACH)
14.12.2021