11. ATP zur CLP-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnungen (EU) 2018/669 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die chemischen Bezeichnungen in Tabelle 3 des Anhang VI der CLP-Verordnung, die zu einem großen Teil bisher nur in englischer Sprache vorlagen, werden in den Sprachen veröffentlicht, in denen die Verordnung veröffentlicht wurde. Dabei werden auch die Änderungen der CLP-Verordnung bis einschließlich 6. ATP berücksichtigt. Die Änderungen der 7. ATP, der 9. ATP und der 10. ATP zur CLP-Verordnung sind nicht enthalten, da die chemischen Bezeichnungen in diesen Verordnungen bereits in den entsprechenden Sprachfassungen veröffentlicht wurden.
  • Die Änderungen gelten ab dem 01.12.2019. Sie können freiwillig bereits vor diesem Zeitpunkt angewendet werden.

  Die Verordnung tritt am 24.05.2018 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) Nr. 2018/669 (11. ATP zur CLP-Verordnung)


04.05.2018
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